Glückliche Schnauzen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension und Hundetagesstätte Glückliche Schnauzen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Glückliche Schnauzen im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Glückliche Schnauzen verbleibt.

(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Glückliche Schnauzen verbleibt.

 

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

 

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch bei einem Kennenlerntermin in der Hundepension Glückliche Schnauzen eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten sind in der Preisliste festgelegt, die jeder Kunde erhält.

(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension beim Beratungsgespräch mitzuteilen.

(5) Hunde mit Parasitenbefall und/oder ansteckende Krankheiten, sozial unverträgliche Hunde, unkastrierte Rüden sowie läufige Hündinnen können nicht in Betreuung genommen werden.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

 

(1) Vertragspartner sind die Hundepension Glückliche Schnauzen und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Glückliche Schnauzen gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Die Hundepension Glückliche Schnauzen bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Glückliche Schnauzen gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension Glückliche Schnauzen dem Kunden die Reservierung bestätigt.

(5) Hunde, die noch nicht in der Hundepension Glückliche Schnauzen zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag in der Hundepension Glückliche Schnauzen angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.

(6) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Glückliche Schnauzen , den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande.

 

§ 5 Leistungen

 

(1) Die Hundepension Glückliche Schnauzen ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für den bereitgestellte Platz und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Glückliche Schnauzen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Glückliche Schnauzen an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Glückliche Schnauzen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

(4) Die Preise können von der Hundepension Glückliche Schnauzen ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundepension Glückliche Schnauzen oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Glückliche Schnauzen dem zustimmt.

 

§ 6 Freier Auslauf

 

(1) Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Glückliche Schnauzen dem in die Hundepension Glückliche Schnauzen gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

 

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

 

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Glückliche Schnauzen, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Glückliche Schnauzen hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen oder wird der gültige Impfpass bei Übergabe nicht ausgehändigt, ist die Hundepension Glückliche Schnauzen berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von den aufgeführten Sonderleistungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Glückliche Schnauzen übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Glückliche Schnauzen außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Ansonsten behält es sich die Hundepension Glückliche Schnauzen vor, den Hund kostenpflichtig in Höhe von den aufgeführten Sonderleistungen mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Glückliche Schnauzen übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Glückliche Schnauzen übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, für den Zeitaufwand von Desinfektion, Reinigung der Räumlichkeiten, Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Glückliche Schnauzen keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundepension Glückliche Schnauzen übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Glückliche Schnauzen ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1000,00 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Glückliche Schnauzen einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

 

§ 8 Läufige Hündin

 

(1) Hundepension Glückliche Schnauzen kann keine läufige Hündinnen in Betreuung nehmen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, berechnet die Hundepension Glückliche Schnauzen eine Aufwandsentschädigung von 595,00 Euro pro angefangem Tag, sofern die Hündin nicht unverzüglich abgeholt oder anderweitig untergebracht werden kann. Die bei anderweitiger Unterbringung entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

§ 9 Haftung

 

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Glückliche Schnauzen erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung der Hundepension Glückliche Schnauzen ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Glückliche Schnauzen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Glückliche Schnauzen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Halsbänder, Geschirre, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Glückliche Schnauzen keine Haftung.

 

§ 10 Vorzeitige Abholung

 

(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Glückliche Schnauzen jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Glückliche Schnauzen unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Glückliche Schnauzen Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

 

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

 

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.Die Hundepension Glückliche Schnauzen behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können zu folgenden Zeiten gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

                                       Bringen

Montag – Freitag:                                             07.00 bis 08.45                          14.30 bis 15.00

 

Samstag:                                                           09.00 bis 10.00                                       /

 

Sonn-/ Feiertag:                                               geschlossen

 

                                      Abholen

Montag – Freitag:                                             07.00 bis 09.00                          14.30 bis 19.00

 

Samstag:                                                          09.00 bis 10.00                           17.00 bis 18.00

 

Sonn- / Feiertag:                                                        /                                                      18.00


 

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Glückliche Schnauzen vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder am Folgetag, zu den angegebenen Zeiten, möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang

zu tragen.

 

§ 13 Preise

 

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.

(2) Der Hundepensionspreis wird bei Abholung in bar oder nach Absprache per Überweisung entrichtet.

Der Tagesbetreuungspreis wird am Monatsende per Rechnung ausgestellt und innerhalb von 10 Tagen entrichtet.

(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, vorgestreckte Tierarztkosten sind bei Abholung in bar oder per Rechnung zu bezahlen.

 

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

 

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • c) Schadensersatz i.H.v. 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung zwischen 1 Woche und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

  • d) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

  • e) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund nicht oder später als zum vereinbarten Abgabetermin des Kunden in die Betreuung gegeben wird oder früher aus der Betreuung abgeholt wird.

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension Glückliche Schnauzen nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension Glückliche Schnauzen die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundeschule und Hundepension Glückliche Schnauzen grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§ 16 Kundendaten

 

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension Glückliche Schnauzen behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

 

§ 17 Ablehnungsrecht

 

Die Hundepension Glückliche Schnauzen hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

 

Die Vertragssprache ist Deutsch.


 

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz der Pension in 79189 Bad Krozingen (Amtsgericht/Landgericht Freiburg).

 

 

 

(2) Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.

 

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.